Beitragsordnung  

Beitragsordnung TENNIS - Club - Frankenberg / Sa. e.V.

gültig ab 01.01.2018 

§ 1 Beitragshöhe, Aufnahmegebühr, Fälligkeit

 

(1) Die Jahresbeiträge werden wie folgt festgesetzt:

1. ordentliche Mitglieder:  
                            - Erwachsene  130,- €
                           - Familien  bis 2 Kinder 190,- €
                           - Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 60,-€
                           - Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre 50,- €
2. Sondermitgliedschaften -
    insbesondere Mitglieder aus anderen Vereinen
50,-€
3. Schnuppermitgliedschaft halber Jahresbeitrag
4. fördernde Mitglieder:                                       minde. 130,- € in Geld oder Sachwerten
   
5.  Ehrenmitglieder: beitragsfrei
   

 

(2) Der Mitgliedsbeitrag kann in begründeten Fällen nach Absprache mit dem Schatzmeister in Raten gezahlt werden.
 
(3) Die Aufnahmegebühr beträgt den hälftigen Betrag des jeweiligen Jahresbeitrages.

Bei Aufnahmen nach dem 30.06. wird die Aufnahmegebühr nur in Höhe von 50% der vollen Aufnahmegebühr berechnet.   Für fördernde Mitglieder entfällt diese Aufnahmegebühr. In begründeten Ausnahmefällen wird der Vorstand ermächtigt, auf die Erhebung der Aufnahmegebühr zu verzichten. Ein begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere dann vor, wenn im Interesse der Mitglieder- und/oder Mannschaftsstärke/ Mannschaftsspielstärke oder im Interesse der Kinder- und Jugendgewinnung der Beitritt neuer Mitglieder durch den Erlass der Aufnahmegebühr begünstigt werden kann.
 
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist zum 30.04. des laufenden Jahres fällig.
Der Beitrag und die Aufnahmegebühr der Mitglieder, die nach diesem Termin dem Verein beitreten, wird zwei Wochen nach Mitteilung der Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand fällig.
 
           (5.) Es erfolgt keine Rückzahlung des Jahresbeitrages und/oder der Aufnahmegebühr.
 
 

 

§ 2 Unentgeltliche Arbeitsstunden

(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, im laufenden Jahr 8 (acht) unentgeltliche Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen.

   

(2) Dem Mitglied ist es gestattet, die Arbeitsstunden durch Dritte, auch durch andere Vereinsmitglieder, erbringen zu lassen, wenn dem Verein dadurch weder finanzielle noch sonstige Verpflichtungen entstehen. Bei der Übertragung der Arbeitsstundenpflicht auf Dritte haftet gleichwohl das übertragende Mitglied für die Ableistung.

   

(3) Mitglieder, die keine oder weniger als 8 Arbeitsstunden ableisten können, zahlen für jede nichterbrachte Arbeitsstunde einen Betrag i.H.v. 7,50€ an den Tenneis-Club-Frankenberg/Sa.  e.V.